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Gurlitts Kunstschatz beschäftigt die Justiz
日期:2013-12-26 08:55  点击:235

Seit Oktober 2013 beschäftigt ein spektakulärer Kunstfund bei einem privaten Sammler die deutschen Medien. Viele der Werke wurden den Besitzern in der NS-Zeit geraubt. Ob sie die Gemälde zurückbekommen, ist noch offen.

Im Oktober 2013 wurde bekannt, dass die Behörden im Frühjahr 2012 in einer Münchner Wohnung über 1000 Werke berühmter Künstler entdeckt und beschlagnahmt hatten. Darunter befinden sich zum Beispiel Bilder von Marc Chagall, Ernst-Ludwig Kirchner und Otto Dix. Viele der Werke gehören wahrscheinlich zur NS-Raubkunst. Der Vater des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt, bei dem die Bilder gefunden wurden, hatte als Kunsthändler mit den Nationalsozialisten zusammengearbeitet.

Nach deutschem Recht ist der Fall Gurlitt eigentlich klar: Nach 30 Jahren haben frühere Besitzer keinen Anspruch mehr darauf, ihre Kunstwerke wiederzubekommen. Der Diebstahl der Bilder durch die Nazis ist verjährt. Gurlitt dürfte die Bilder also behalten. Das aber will Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) verhindern. Er will erreichen, dass Fälle von NS-Raubkunst nicht mehr verjähren. Diese Gesetzesänderung soll auch Gurlitts Bilder betreffen.

Die Juristen sind sich in dem Fall nicht einig. Der Anwalt Nicolas Kemle hält den Vorschlag, die Verjährung aufzuheben, für verfassungswidrig. Erik Jame ist anderer Meinung: „Es braucht lediglich einen Paragraphen, der die NS-Raubkunst zu einer Ausnahme macht“, meint der Experte im Kunstrecht. Dass fast alle Straftaten nach einer bestimmten Zeit verjähren, findet er am deutschen Rechtssystem problematisch.

Bereits vor zwölf Jahren hatte der deutsche Bundesrat die Regierung gebeten, die Verjährungsfristen bei Kunst, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurde, neu zu überdenken. Es blieb aber bei dieser Empfehlung – passiert ist seitdem nichts. Mit dem Fall Gurlitt ist das Problem nun wieder aktuell und eine Lösung nicht in Sicht.

Glossar

Kunstschatz, -schätze (m.) – eine Sammlung von wertvollen Kunstwerken

Justiz (f., nur Singular) – das Rechtssystem eines Landes

spektakulär – besonders; bedeutend

Gemälde, - (n.) – das Bild; die Zeichnung

NS-Zeit (f., nur Singular) – die Zeit des Nationalsozialismus

etwas rauben – jemandem etwas wegnehmen; jemandem etwas stehlen

etwas beschlagnahmen – etwas durch Behörden erlaubt wegnehmen

NS-Raubkunst (f., nur Singular) – Bezeichnung für Kunstwerke, die ihren Besitzern während des Nationalsozialismus gestohlen oder weggenommen wurden

Anspruch auf etwas haben – etwas per Gesetz dürfen

Diebstahl, -stähle (m.) – die Straftat, bei der jemand jemand anderem etwas wegnimmt

verjähren – hier: nach einer bestimmten Zeit nicht mehr bestraft werden

Jurist, -en/Juristin, -nen – ein Rechtsexperte

sich einig sein – die gleiche Meinung in einer Sache haben

etwas auf|heben – hier: etwas (z.B. ein Gesetz) als ungültig definieren

verfassungswidrig – so, dass etwas gegen die Verfassung ist

es braucht – es ist nötig

lediglich – nur

Paragraph, -en (m.) – ein Abschnitt in einem Gesetzestext

Bundesrat (m., nur Singular) – ein Teil der deutschen Bundesregierung, der die Bundesländer vertritt und Gesetze vorschlagen kann

Frist, -en (f.) – hier: der Zeitpunkt, bis zu dem etwas gilt

etwas neu überdenken – über etwas noch einmal nachdenken

     in Sicht sein – nah sein; bald da sein 
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